Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen, Gefährdungen ermitteln, nach der Risikomatrix (Nohl) beurteilen, Maßnahmen nach STOP festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen, dokumentieren und fortschreiben. Mit den Regeln und Handlungshilfen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der Verknüpfung zu nachweis.bfmps.de für Bestellungen und Unterweisungen.

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Ein Angebot der bfmps Ingenieurbüro für Sicherheit GmbH. Zugang für Kunden per Einladung durch bfmps oder die verantwortliche Person des Betriebs.